Mieter demonstrieren. Vermieter demonstrieren auch – und zwar Menschlichkeit.
Nr. 690 – vom 9. April 2019
Also, damit das mal klar ist: Ich distanziere mich auf das Allerallergischste gegen den Demonstranten-Mob, der da in letzter Zeit mobil macht gegen die vermeintlich kapitale Immobilität einer sogenannten Immobilien-Hai-Society. Angeblich werden all jene Bürger mietmäßig weggewuchert, die sich eine gentrifizierte Behausung in der Innenstadt nicht mehr leisten können. Das ist eine maßlose Hetze gegen eine Minderheit in unserer Gesellschaft. Gegen jene vom gnadenlosen Klassenhass politisch Verfolgten, die im Gegensatz zu all den Sozialschmarotzern mit ihrem unermüdlichen Einsatz für die freie Marktwirtschaft wirklich etwas geleistet haben. Nur deshalb können sie sich jetzt auch etwas leisten. Besserverdienende, die aufgrund ihres Verdienstes tatsächlich etwas Besseres verdient haben, als mit simplem degoutantem Prollvolk gemeinsam in einem Wohnviertel hausen zu müssen.
So jedenfalls buhlt die FDP, meine favorisierte Menschenrechtspartei, um das Mitgefühl für jene unterdrückten Minoritäten.
Klar: Die FDP, dieser Vermieter-Schutzverein, hätte ohne seine protz-potenten Makler ausgelindnert. Eine maklerlose Existenz kann man sich da nicht leisten.
Ein Blinddarm,
leider noch ohne Durchbruch
Einer der vielen FDP-Geschäftigen heißt Marco Buschmann. Er ist in der Fraktion der Parlamentarische Geschäftsführer. Schließlich gibt es im Bundestag überall Geschäfte zu führen. Dieser Marco (ein hübscher Vorname für einen neoliberalen Markt-Schreier) hat kurz vor dem 70. Geburtstag des Grundgesetzes unsere längst schon aufs Altenteil abgeschobene Verfassung im Siechenheim besucht. Dabei hat er sie noch einmal gründlich auf ihre Verfassungstreue abgeklopft.
Und sein Befund war alarmierend. Hatte die Alte doch die ganze Zeit in ihren Eingeweiden einen Artikel versteckt, demzufolge auch Immobilien „zum Zwecke der Vergesellschaftung ... in Gemeineigentum ... überführt werden“ können (Artikel 15). Die Diagnose des FDP-Quacksalbers war eindeutig: Dieser Artikel sei „der Blinddarm des Grundgesetzes“, der schnellstens raus müsse. Sei dieser Blinddarm doch „im Zweifel ein Entzündungsherd, der Schaden anrichtet".
Und das diagnostiziert ausgerechnet das Mitglied einer Partei, die als Wurmfortsatz im bundesdeutschen Parteien-Organismus ihr blinddärmliches und blinddämliches Dasein fristet. Ein ständiger Entzündungsherd. Meine Meinung war schon immer: Raus damit!
Wie man sich
einer Gesinnung enteignet
Der zitierte Artikel 15 basiert auf dem vorangegangenen Paragraphen, und schon da kommt ein Begriff vor, der heutzutage offenbar unbegreifbar scheint: „Enteignung“ – das ist in unserer Gesellschaft ein so schmutziges Pfuibaba-Wort, wie es igittigittiger gar nicht vorstellbar ist. Aber genau das fordern jene Bürger-Initiativen, die nicht ausgebürgert werden wollen aus ihren Wohngebieten. Wenn ein SPD-Mitglied so eine Schmuddelvokabel wie „Enteignung“ in den Mund nimmt, wird es sofort von seiner erziehungsberechtigen Ober-Ausseherin Andrea dazu verdonnert, sich den Mund mit sozialdemokratischer Kernseife auszuwaschen. Aber einige Juso-Verbände wollen sich doch davon nicht einseifen lassen. Das liebe ich an den Jusos: Sie sind so aufmüpferisch. Und es gab auch immer ganz konsequent-linke Aufgemüpfte als Juso-Vorsitzende. Einer hieß Gerhard Schröder, eine andere Andrea Nahles. „Nur wer sich ändert, bleibt sich treu“, hat Wolf Biermann mal gesungen.
Aber sehr viel früher, sang er auch:
„Junge, ich hab Leute sich ändern sehn.
Junge, es war manchmal schon nicht mehr schön.“
Trifft nicht nur auf SPD-Genossen zu, sondern auch auf Biermann selbst.
Eigentümliche Gedanken
über das Eigentum
In meinem neuen Buch mache ich mir ganz eigene Gedanken zum Eigentums-Artikel im Grundgesetz. Ein eigentümlicher Artikel. Da steht doch tatsächlich „Eigentum verpflichtet“. Wohl eher ein Scherzartikel. Denn es bleibt ja die Frage: Wozu verpflichtet es denn eigentlich – das Eigentum?
Das steht nicht im Grundgesetz. Doch sollte man in der Verfassung auch das mitlesen, was nicht so offensichtlich da steht, nämlich zwischen den Zeilen.
Der Kernsatz lautet also: „Eigentum verpflichtet.“
Sonst steht da grundsätzlich gar nichts. Soll also heißen:
Eigentum verpflichtet –
grundsätzlich zu gar nichts.
(Übrigens: Das geistige Eigentum an dieser Pointe gehört, wenn ich mich richtig erinnere, dem Dichter Arnfried Astel. Aber beim Enteignen guter Gedanken, also beim eigenständigen Aneignen, bin ich als Sozialisierer nicht zimperlich. Das habe ich beim ollen Neuss gelernt. Und der hat’s von Papa Bertolt. Und der wiederum von Opa Kraus. Die klauten alle mit größtem diebischen Denkvergnügen.)
Das zu nichts verpflichtete Eigentum „soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. Alles Gemeinheit, meint die FDP.
Schlimmer noch: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ Solche Aussagen sind wohl eher unzulässig. Führt doch das vermeintliche Wohl der Allgemeinheit zum allgemeinen Unwohlsein – zumindest bei den Wohlhabenden.
Und wer will schon so brutal sein mit diesen ohnehin schon Leidtragenden.
Buchholz fordert:
Enteignet mich!
Ich habe noch viel zu viele Exemplare meines neuen Buchs, und die will ich möglichst schnell loswerden, weil ich jedes Buch schon gelesen habe. Also unterstützen Sie gefälligst einen armen Künstler, der Sie ansonsten immer kostenlos versorgt mit seinen zweifelhaften Ergüssen.
Und denken Sie dran: Bald ist Ostern. Und warum sollten Sie nicht mal der einen oder dem anderen ein subversives Ei ins deutsche Nest legen?
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