Bekenntnisse

Es spukt da was im Grundgesetz

Nr. 691 – vom 10. Mai 2019

Ein Gespenst geht mal wieder um in Germany. Das Gespenst des Kevinismus. Ein anhaltender Skandal, der alle Sommerlöcher füllt – und das mitten im Frühling. Da hat doch ein junger SPD-Sozialist (ja, sowas soll’s geben) sich leichtsinnigerweise erkühnert, etwas im Grundgesetz herumzublättern und schon schlagzeilt die „Bild“-nunja-Zeitung: „Wieviel DDR steckt in der SPD?“ Und die kurzfristig mal wieder reanimierten Lindner-Leichen von der Final-Duselnden-Pathologie (FDP) stänkern zombiemäßig herum – von wegen, dass viel zu viel Sozialismus in der Verfassung versteckt sei. Eben weil im Grundgesetz (Artikel 14) das Pfuibaba-Schmuddelwort „Enteignung“ auftaucht. Und das ist ja wohl eine ausgemachte bolschewistische Gemeinheit, wenn da auch noch vom „Wohle der Allgemeinheit“ die bescheidene Rede ist. Von „Bild“ bis „FAZ“, von FDP bis BMW steht die Phalanx der Verfassungsfeinde, die die grundgesetzliche Ordnung massiv in Frage stellen.

Nun, in meinem neuen Buch über die Verfassung (siehe unten) habe ich mir meine eigenen Gedanken zu Fragen des Eigentums gemacht. Und das liest sich dann in stark verkürzter Form so:


Eigentum verpflichtet –
wozu denn bitte?


Im Grundgesetz gibt es ja etliche Artikel mit Absatz-Schwierigkeiten. Auf den Artikel 14 trifft das besonders zu, wo die Eigentums-Ordnung recht eigentümlich relativiert wird. Dabei ist der erste Satz klipp und klar formuliert: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“

Das ist die Grundlage für die freiheitliche Grundordnung, die grundordentlich für das Eigentum an Grund und Boden sorgt. Was natürlich, (also gesellschaftlich verordnet) auch für das sogenannte Alteigentum gilt. Gemäß dieser Grund- und Boden-Ordnung wurde auch die DDR nach dem 3. Oktober 1990 auf den Boden des Grund-Gesetzes verlegt. Ganz Ossi-Land wurde über Nacht zu einer westlichen Immobilie. Und in dieser Immobilie ging es nun rechtsstaatlich zu. Und zwar nach Gutsherrenart. Erst kamen die Sprüche von rechts und dann die Rechtsansprüche.

Schließlich war die DDR bekanntlich ein Unrechtsstaat, besonders was Eigentumsfragen anging. Un-rechts – das ist logischerweise links. Deshalb waren die Wessis die Gerechten und die Ossis die Gelinkten.

Alles nach dem Motto: Wie eiskalt ist dies Treuhändchen.

Noch einmal: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“ Dafür gibt es im Ernstfall immer noch die Bundeswehr. Nun ist der Dienst an der Waffe seit 2011 nur noch eingeschränkt verpflichtend für deutsche Männer. Jedoch „im Spannungs- oder Verteidigungsfall“, so steht’s geschrieben, kann jeder männliche Bürger zwischen 18 und 60 Jahren einberufen werden zwecks Ein- und Ausübung der Wehrpflicht.

Nun habe ich in meinem Leben noch nie ein Schießgewehr in der Hand gehabt. So bin ich in wehrhaften Angelegenheiten bis ins höhere Alter ziemlich naiv geblieben. Und als alter Naiver habe ich mich oft gefragt: Was ist es eigentlich, das einen Wehrpflichtigen zur Wehrpflicht verpflichtet?

Im Grundgesetz fand ich endlich die Antwort: „Eigentum verpflichtet.“

Eben weil die Eigentumsordnung vom Grundgesetz gewährleistet wird, auch wenn es zu anti-kapitalistischen Spannungen kommen sollte, haben wir im Spannungsfall eine allgemeine Wehrpflicht, die man mit dem Gewehr leistet.

Also: Eine Gewehr-Leistung für’s Eigentum.

„Eigentum verpflichtet.“ Bleibt die Frage: Wozu verpflichtet es denn nun – das Eigentum? Das steht nicht im Grundgesetz. Doch sollte man in der Verfassung auch das mitlesen, was nicht so offensichtlich lesbar ist. Zwischen den Zeilen steht ja meist das Wichtigste.

Der Kernsatz lautet also: „Eigentum verpflichtet.“ Sonst steht da grundsätzlich gar nichts. Soll also heißen:
Eigentum verpflichtet – grundsätzlich zu gar nichts.


Zum Weiterlesen und Weitersehen

Das Buch über die Verfassung mit dem Titel „Die Siebzigjährige, die man zum Fenster hinauswarf und die einfach nicht verschwand“ kann mit Signatur hier bestellt werden. Preis: 16 €.
Das Buch und die DVD des letzten Programms „Alles Lüge – kannste glauben“ gibt es als satirischen Doppelwhopper für zusammen nur 25 €.
Versandkosten jeweils 3 €.